Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Lektors Sebastian Wilhelm, nachfolgend Auftragnehmer genannt.
II. Auftragerteilung
(1) Nach Übersendung des unverbindlichen Preisvorschlags folgt eine Auftragserteilung vonseiten des Kunden, nachfolgend Auftraggeber, genannt.
Bei dieser Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat. Die Auftragsbestätigung kann in schriftlicher Form per Email oder postalisch erfolgen. Die vom Kunden anerkannten AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte.
(2) Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen an: 1. Korrektorat 2. Lektorat. 3. Wissenschaftliches Lektorat. 4. Schnell-Korrektur.
(3) Soweit es nicht anders vereinbart wurde, gelten die auf der Internetseite gültigen Preise zum Zeitpunkt der Auftragserfassung. Diese werden im Preisvorschlag explizit genannt und sind auch dann bindend, wenn nachträgliche Preisänderungen oder -reduzierungen in den Leistungen vorgenommen werden.
Für einen Auftrag gewährleistete Preise sind für Folgeaufträge nicht bindend. Bei dem Preisvorschlag erfolgt die Berechnung auf Basis der gültigen Preise, addiert durch die Anzahl der zu korrigierenden Seitenzahlen. Bei den Seitenpreisen handelt es sich um redaktionsübliche Normseiten à 1500 Zeichen inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Alternativ kann auch die Berechnung des Preises nach einem stündlichen Tarif erfolgen.
(4) Das Korrektorat setzt sich zum Ziel, Fehler bezüglich der Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Satzbaus zu reduzieren. Hierbei werden Verbesserungsvorschläge durch übliche Textverarbeitungsprogramme (z.B. Kommentierungen in Word) gemacht und müssen durch den Auftraggeber umgesetzt werden.
Beim Auftreten von mehreren gültigen Schreibweisen (z.B. aufwendig, aufwändig) wird, sofern nicht anders gewünscht, nach der Dudenempfehlung korrigiert. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch nach dem Korrektorat Fehler im Text vorhanden sein können.
Eine hohe Fehleranzahl (durchschnittlich mehr als zwanzig Fehler pro Seite) im Ausgangstext kann das Endergebnis beeinflussen und auch dazu führen, dass noch nach der Korrektur Fehler im Text vorhanden sind.
(5) Das Lektorat setzt sich zum Ziel, Fehler bezüglich der Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik und Satzbaus zu reduzieren. Außerdem erhält der Auftraggeber beim Lektorat noch stilistische und inhaltliche Verbesserungsvorschläge. Hinzukommt, sofern es sich um ein wissenschaftliches Lektorat handelt, noch die Überprüfung des wissenschaftlichen Apparats (Fußnoten) und Anhangs. Wie im Korrektorat werden im Rahmen des Lektorats Verbesserungsvorschläge durch übliche Textverarbeitungsprogramme (z.B. Kommentierungen in Word) gemacht, die eine Umsetzung des Auftraggebers benötigen.
Beim Auftreten von mehreren gültigen Schreibweisen (z.B. aufwendig, aufwändig) wird, sofern nicht anders gewünscht, nach der Dudenempfehlung korrigiert. Der Auftraggeber erkennt an, dass auch nach dem Lektorat Fehler im Text vorhanden sein können. Eine hohe Fehleranzahl (durchschnittlich mehr als zwanzig Fehler pro Seite) im Ausgangstext kann das Endergebnis beeinflussen und auch dazu führen, dass noch Fehler im Text vorhanden sein können. Ausgenommen vom Lektorat ist auch die inhaltliche Überprüfung des dargestellten Sachverhalts, die Nachrecherche von Quellen sowie die Erfüllung der jeweiligen Aufgabenstellung (z.B. die wissenschaftliche Fragestellung in einer Abschlussarbeit).
(6) Nach der Auftragserteilung und -bestätigung werden Termine zur Einreichung und Korrektur des Textes festgelegt und vonseiten des Lektorats geblockt (Korrekturtage). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Tage zur Korrektur des Textes zu reservieren. Sollte der Auftraggebende diesen Termin nicht wahrnehmen können, so ist dieser verpflichtet, den Auftragnehmer, sprich das Lektorat Wilhelm, unverzüglich zu informieren. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage innerhalb von 72 Stunden behält sich das Lektorat Wilhelm vor, 20 % der Auftragssumme in Rechnung zu stellen oder die Anzahlung als Auftragsentschädigung einzubehalten. Mit der schriftlichen Zusage des Lektorats Wilhelms gilt das Angebot als angenommen.
(7) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten persönlich vorzunehmen. Er kann diese auch von einem unabhängigen Lektoren vornehmen lassen. Diese werden vom Auftragnehmer hinsichtlich ihrer Qualitäten geprüft. Im Falle der Übertragung auf einen weiteren Lektor entstehen ausschließlich vertragliche Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Es entstehen keine Rechtsbeziehungen zwischen dem weiteren Lektor und dem Auftraggeber.
III. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer inhaltliche und textimmanente Besonderheiten seines Textes mitzuteilen. Hierzu gehören auch die infolge einer Studienarbeit von der Universität festgelegten Zitierweisen (z.B. APA), damit die Korrektur der Zitation angemessen erfolgen kann.
Um eine zügige Bearbeitung des Textes zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber den Text in digitaler oder schriftlicher Form bereitzustellen. Bei komplexeren Aufträgen sind Rücksprachen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unerlässlich, um eine möglichst fehlerfreie Korrektur zu gewährleisten.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die eingehaltenen Termine zur Abgabe des Textes (Korrekturtage) einzuhalten, damit Abgabetermine vonseiten des Auftragnehmenden eingehalten werden können. Sollten Texte verspätet eingereicht werden, so kann das Lektorat Wilhelm die Einhaltung von zugesagten Korrekturtermine nicht immer gewährleisten.
(3) Sollte der Auftraggebende ein anderes Korrekturbüro mit der Korrektur beauftragen, obwohl eine Auftragsbestätigung bereits vorliegt, so hat der Auftragnehmer das Recht, unverzüglich von dem Vertrag zurückzutreten und einen Auftragswert von 20 % als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.
IV. Lieferung
(1) Die Lieferung für den korrigierten oder lektorierten Text erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, als bearbeitete Word-Datei per E-Mail. Eine Umwandlung in das Pdf-Format kann nach Absprache erfolgen.
V. Bearbeitungszeitraum
(1) Die Bearbeitungszeit des Textes erfolgt gemäß des im Auftrag genannten Termins und wird grundsätzlich so schnell wie möglich durchgeführt. Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer umgehend den Auftraggeber darüber in Kenntnis zu setzen und einen neuen Termin vorzuschlagen.
(2) Bei Verzögerungen, die durch höhere Gewalt zustande gekommen sind, wird keine Haftung übernommen. Dem Auftragnehmer ist grundsätzlich eine Nachfrist zu gewähren. Erst nach der Gewährung dieser Nachfrist und eines darauffolgenden unzumutbaren Leistungsverzugs kann der Auftraggeber sich vom Vertrag zurückziehen. Alle Teilleistungen werden hierbei nach dem vereinbarten Seitensatz oder Stundentarif abgerechnet.
VI. Zahlung
(1) Rechnungen für erbrachte Leistungen sind grundsätzlich binnen von 7 Kalendertagen fällig.
(2) Bei größeren Aufträgen wird eine Vorauszahlung von 20 % der Angebotssumme fällig.
VII. Haftung für Mängel
(1) Generell haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung beschränkt sich ausschließlich auf die Höhe des jeweiligen Zahlungswertes. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die durch Verzögerungen oder den Textinhalt (z.B. inhaltliche Fehler einer Forschungsarbeit) entstehen. Auch haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die durch Urheberrechtsverletzungen oder rechtswidrige Inhalte entstehen. Sofern diese Verletzungen erst nach abgeschlossenem Auftrag bekannt werden, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen müssen vom Auftraggeber im vollem Umfang entrichtet werden.
(2) Ein Text gilt als erfolgreich lektoriert oder korrigiert, wenn nach Abschluss des Korrekturlaufs durchschnittlich nicht mehr als 2 Fehler pro Seite verbleiben. Die zu beanstandenden Fehler beschränken sich hierbei auf Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Bei einer Schnell-Korrektur (20 Seiten pro Tag) oder der Korrektur eines Textes mit einem hohen Fehleraufkommen (von durchschnittlich 20 Fehlern pro Seite) gilt eine Korrektur dann als erfolgreich, wenn nicht mehr als 3 Fehler pro Seite verbleiben. Treten nach der Fehlerkorrektur (Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung) mehr als die oben genannte Anzahl an Fehlern im Text auf, so hat der Auftraggeber das Recht, das Lektorat Wilhelm in binnen zehn Tagen darauf hinzuweisen.
Die Fehler müssen vom Auftraggeber schriftlich nachgewiesen werden. Ein Verweis, dass Fehler in der Korrektur vorhanden sind, gilt hierbei nicht als ausreichend. Nach Übergabe der korrigierten Textversion beginnt die Frist.
(3) Stilistische Änderungen sind stark vom Sprachgefühl abhängig und sollten daher grundsätzlich immer nur als Verbesserungsvorschläge verstanden werden, die einer abschließenden Überprüfung des Auftraggebers voraussetzen. Aus diesem Grund ist die Haftung für eine stilistische Korrektur ausgeschlossen.
(4) Mängel im Lektorat sind ebenfalls innerhalb von zehn Tagen in schriftlicher Form vom Auftraggeber einzureichen. Fristbeginn ist hierbei wieder der Tag der Auslieferung des Textes. Wenn innerhalb dieser Frist keine Reklamation erfolgt, so gilt der Auftrag als erfüllt. Ausgeschlossen als Mängel sind Fehler, die durch inhaltliche Fehler oder eine nicht ausreichende Darstellung des Sachverhalts zustande gekommen sind. Auch sachliche Fehler oder Fehler, die durch eine fehlerhafte Recherche zustande gekommen sind, haben keinen Anspruch auf eine Reklamation, weil der Auftraggeber verpflichtet ist, diese vor der Korrektur zu überprüfen.
(5) Eine Haftung für den Verlust des Textes, egal auf welcher Art er zustande gekommen ist (z.B. in Folge des Verlusts über den Postweg oder der elektronischen Dateiübertragung), ist ausgeschlossen.
VIII. Vertraulichkeit
(1) Übersendete Daten des Auftraggebers werden vom Lektorat intern gespeichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit. Sofern die Korrekturen nicht selbst von ihm vorgenommen werden, sondern von einem unabhängigen Lektor, der von ihm beauftragt wird, sind diese Personen zur Verschwiegenheit durch ihn verpflichtet. Für die Nichteinhaltung dieser Verschwiegenheit durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl der Beauftragten. Die übermittelten Daten werden stets vertraulich behandelt. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektrischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer oder ein von ihm beauftragter Lektor haften für die Eingriffe Dritter nicht.
(2) Für den Bearbeitungsvorgang kann es notwendig sein, Sicherungskopien von den eingesendeten Texten anzufertigen. Durch die elektronischen Kommunikationswege (E-Mail) zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte auf die Daten Zugriff erhalten. Ein Haftungsausschluss für den Auftragnehmer im Falle eines Eingriffs durch Dritte besteht.
IX. Schlussbestimmung
(1) Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Düsseldorf.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern.
(3) Durch die rechtliche Unzulässigkeit oder die schriftliche Veränderung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.